ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Melon-Tattoo Feistritz
Hauptstraße 89
9181 Feistritz im Rosental
WhatsApp: +43 664 1477833
Mail: info@melontattoo-feistritz.at
1. Dem Kunden ist bekannt und er wurde von uns umfassend darüber aufgeklärt, dass das Tätowieren eine Körperverletzung im Sinne der §§ 83StGB und 1325 ABGB darstellt. Der Kunde willigt ausdrücklich entsprechend § 90 StGB in diese Körperverletzung ein und bestätigt, umfangreich über alle Risiken aufgeklärt worden zu sein (insbesondere die Gefahr von Infektionen oder Entzündungen, allergische Reaktionen, Kreislaufbeschwerden, Schmerzen wie auch seine Nachsorgepflicht). Um diese Risiken nach Möglichkeit zu minimieren, beachtet der Tätowierer die gesetzlich vorgeschriebenen Hygienestandards und weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, die ausgehändigten Pflegehinweise zu beachten.

2. Terminabstimmungen, Terminverschiebungen oder Terminabsagen erfolgen ausschließlich persönlich bei uns im Studio oder telefonisch (nicht via Social Media, E-Mail usw.).
Für den Fall einer Terminabsage durch den Kunden oder eines Nichterscheinens zum Termin schuldet der Kunde den für diesen Termin veranschlagten Preis, sofern ein Nachbesetzen des Termins nicht möglich war. Sollte kein Preis veranschlagt worden sein, schuldet der Kunde den Preis, der sich nach unserem aktuellen Stundensatz für den nicht eingehaltenen Termin errechnet, sofern ein Nachbesetzen des Termins nicht möglich war. Erfahrungsgemäß können Termine, die nicht mindestens 4 Werktage vorher storniert werden, nicht nachbesetzt werden.

3. Bei vereinbarten Preisen für Terminbuchungen für eine bestimmte Dauer (Ganztagestermin) handelt es sich um einen Pauschalpreis für die gebuchte Dauer. Der Preis ist auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde den Termin vorzeitig abbricht oder der Tätowierer früher fertig wird.

4. Bei Terminabsagen sind wir nicht verpflichtet, einen zeitnahen Ersatztermin anzubieten.

5. Wir behalten uns Terminverschiebungen vor, es denn ein vereinbarter Termin wurde ausdrücklich als verbindlich vereinbart. In Fällen höherer Gewalt (z.B. Streik, Krieg, Unwetter, Pandemie, Epidemie, Feuer, Wasserschäden usw.) wie auch bei Krankheit des Tätowierers sind wir auch zum Verschieben von ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Terminen berechtigt, ohne dass dem Kunden hierdurch Ansprüche auf Schadenersatz, Preisinderung, Rücktritt oder Aufwendungsersatz entstehen.

6. Wir behalten uns vor Aufträge abzulehnen. Eine Begründung ist nicht geschuldet.

7. Termine sind nicht auf Dritte übertragbar.

8. Zeichnungen/ Vorabentwürfe sind nach Rücksprache mit uns möglich und werden gesondert vergütet.

9. Bei den genannten Preisen, sofern kein Fixpreis oder Pauschalpreis vereinbart wurde, handelt es sich lediglich um eine grobe Mindestschätzung der zu erwartenden Kosten des vom Kunden vorab beschriebenen Tattoos. Die geschätzten Kosten sind nicht verbindlich. Geschuldet ist jeweils der tatsächliche Aufwand, der nach unserem jeweils aktuellen Stundensatz abgerechnet wird.

10. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Kosten einer Sitzung jeweils nach der Sitzung abgerechnet und sind sofort zu bezahlen. Wir sind zu Teilabrechnungen berechtigt. Anzahlungen oder Vorschüsse werden mit der Vergütung für den letzten Termin des Kunden bzw. mit allfälligen Schadenersatzansprüchen verrechnet.

11. Motivbesprechungen, das Entwerfen eines Motivs und die Vorbereitungszeit am Termin gelten als Arbeitszeit und sind entsprechend der Vereinbarung zu bezahlen. Ist nichts gesondert vereinbart, werden diese Leistungen nach unserem jeweils aktuellen Stundensatz abgerechnet.

12. Aufgrund der Eigenschaften der Haut können sich Tattoos nach dem Stechen verändern, ohne dass dies eine Schlechtleistung darstellt. Innerhalb von drei Monaten nach dem Termin ist das Nachstechen kostenfrei, sofern die von uns erteilten Pflegehinweise eingehalten wurden. Späteres Nachstechen und Nachstechen im Fall der Nichteinhaltung von Pflegehinweisen ist zu vergüten. Sollte der Kunde weitere Leistungen oder Änderungen des Motivs wünschen, sind diese gesondert zu vergüten.

13. Tattoos halten umso besser, je besser sie gepflegt und vor Sonne geschützt werden. Trotz bester Pflege und Sonnenschutz verblassen Tattoos im Laufe der Zeit und verändern sich bzw. verbreitern sich ihre Linien. Dies ist ein üblicher Prozess und hängt nicht mit dem Akt der Tätowierung oder den verwendeten Materialien zusammen, sodass dafür weder Gewährleistung noch Haftung übernommen wird.

14. Personen unter 18 Jahren, Schwangere und stillende Mütter und sonstige Personen, bei denen medizinische Gründe vorliegen, die gegen eine Tätowierung sprechen, oder Personen die nicht geschäftsfähig sind, werden nicht tätowiert.

Ebenso werden Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, Marcumar oder Antibiotika einnehmen oder andere Medikamente einnehmen die gegen eine Tätowierung sprechen bzw. deren gesundheitlicher Zustand eine Tätowierung nicht erlaubt, nicht tätowiert. Vor Durchführung der Tätowierung werden dem Kunden Gesundheitsfragen gestellt, die der Kunde verpflichtet ist, wahrheitsgemäß zu beantworten. Die Tätowierung erfolgt auf eigenes Risiko der Kunden. Kann ein Termin aus diesen Gründen nicht durchgeführt werden, schuldet der Kunde die Vergütung für den Termin dennoch, außer wir können den Termin anderweitig vergeben. Erfahrungsgemäß können jedoch Termine am selben Tag nicht anderweitig vergeben werden.

15. Das Mitbringen von Kindern unter 14 Jahren oder mehr als einer Begleitperson zum Termin ist nicht gestattet.

16. Dem Kunden ist bekannt, dass es zur Verunreinigung von Kleidungsstücken kommen kann. Hierfür haften wir nicht.

17. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Bilder der von uns gestochenen Tattoos im Internet, Fachmagazinen, Social Media etc. veröffentlicht werden dürfen. Wünscht dies der Kunde nicht, kann er der Veröffentlichung widersprechen.

18. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

19. Mündliche Nebenreden bestehen nicht. Wer sich gleichwohl auf solche beruft, hat diese zu beweisen.

20. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

21. Der Kunde ist nur berechtigt mit Forderungen gegen uns aufzurechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Leistung stehen, die gerichtlich festgestellt sind oder die von uns anerkannt worden oder wenn wir zahlungsunfähig sind.

22. Der Tätowierer hat das alleinige Urheberrecht an der Tätowierung und alle damit einhergehenden Rechte. Der Kunde erhält nur eine nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung. Der Kunde ist jedoch berechtigt, das Tattoo ändern zu lassen.

23. Sollte sich nach Vertragsunterzeichnung ein Hinderungsgrund zur Durchführung der Tätowierung ergeben, insbesondere bei gesundheitlichen Einschränkungen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden stehen in diesen Fällen keine Ansprüche gegen uns zu.
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